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   SG Stade, 03.02.2005 - S 1 KR 156/01   

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https://dejure.org/2005,54633
SG Stade, 03.02.2005 - S 1 KR 156/01 (https://dejure.org/2005,54633)
SG Stade, Entscheidung vom 03.02.2005 - S 1 KR 156/01 (https://dejure.org/2005,54633)
SG Stade, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - S 1 KR 156/01 (https://dejure.org/2005,54633)
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  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus SG Stade, 03.02.2005 - S 1 KR 156/01
    Dabei knüpft der Gesetzgeber bei einer Auslandsbehandlung außerhalb des Geltungsbereichs der EU eine Kostenübernahme nach § 18 Abs. 1 S 1 SGB V an zwei Bedingungen, die kumulativ erfüllt sein müssen: Die Behandlung im Ausland muss dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse genügen und im Inland darf keine diesem Standard entsprechende Behandlung der bei dem jeweiligen Versicherten bestehenden Erkrankung möglich sein (siehe hierzu das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 R).

    Die Therapie muss in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sein und dieser Erfolg muss sich aus wissenschaftlich einwandfrei geführten Statistiken über die Zahl der behandelten Fälle und die Wirksamkeit der Methode ablesen lassen (Urteil des BSG vom 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2003 - L 4 KR 204/00

    Kostenübernahme; Auslandsbehandlung; Ausland; Ukraine; allgemeiner Stand der

    Auszug aus SG Stade, 03.02.2005 - S 1 KR 156/01
    In einem dieser Verfahren verurteilte der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen durch Urteil vom 24. September 2003 (Az: L 4 KR 204/00) die Beklagte hinsichtlich zweier Behandlungen vom 14. bis 28. September 1999 und vom 28. März bis 11. April 2000 dazu, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 29/00 R

    Allgemein anerkannter Stand der medizinischen Erkenntnisse bei Auslandsbehandlung

    Auszug aus SG Stade, 03.02.2005 - S 1 KR 156/01
    Hierbei hat die Kammer bereits berücksichtigt, dass nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Februar 2001 (Az: B 1 KR 29/00 R) die Behandlungsmethode durch Dr. G. bis einschließlich August 1999 wissenschaftlich nicht anerkannt ist.
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